Versicherung im Urlaub


Die Urlaubszeit hat begonnen viele Leute fahren in die fernen Länder. Doch bevor das geschieht, sollte an einige mögliche unvorhergesehene Ereignisse unbedingt gedacht werden, um am Urlaubsort nicht böse überrascht zu werden. Dazu sollten unbedingt einige wichtige Versicherungen abgeschlossen werden. Zu denen gehört zum Beispiel die Auslandskrankenversicherung. Wer für längere Zeit in den Urlaub in ein Land mit einer anderen Klimazone fährt, sollte aufgrund der Gesundheit sich ausreichend absichern. Aufgrund der Tatsache dass die gesetzliche Krankenversicherung nur Versicherungsschutz innerhalb der EU gewährt, muss auf jeden Fall noch zusätzlich eine Versicherung abgeschlossen werden. Sonst können die ganzen Leistungen nicht abgedeckt werden. Wenn jemand in ein EU Land in den Urlaub fährt, brauchte er früher nur einen Auslandskrankenschein zu haben, und ist damit für den Krankheitsfall während der Ferien in diesen Ländern ausreichend versichert, vorausgesetzt er ist Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Für eine Erholung in nicht EU Länder, die aber ein abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, hat dieser Schein ebenfalls seien Gültigkeit. Dazu gehören neben den Ländern der EU zusätzlich noch die Staaten Schweiz, Island, Norwegen, Lichtenstein, Türkei, Tunesien, Jugoslawien. Wer ab dem Jahr 2006 in diese Länder in den Urlaub fährt, und sich ausreichend absichern möchte, der braucht anstatt des Auslandskrankenscheins eine europäische Gesundheitskarte, genannt EHIC. Somit ist eine einfachere Abrechnung bei der Krankenkasse möglich. Als Alternative dazu bieten sich für Urlaubsreisende das Abschließen von Auslandsversicherungen bei privaten Anbietern an. Das hat den Vorteil, dass die im Urlaub anfallenden stationären Behandlungskosten, das Krankenhaustagegeld sowie der Rücktransport in die Heimat von der Versicherung vollständig ersetzt werden. Hat jemand überhaupt keine Versicherungen dieser Art abgeschlossen hat, fährt in den Urlaub zum Beispiel nach Sri Lanka, und erkrankt dort schwer, so muss er die ganzen Behandlungskosten selber bezahlen. Es gibt grundsätzlich zwei Arten eine Auslandsversicherung abzuschließen. Da gibt es einmal die Jahrespolicen, die um ein Jahr verlängert werden, es sei denn, es wird zur rechten Zeit gekündigt. Dann gibt es Verträge, die nur für Dauer der Urlaubsreise ihre Gültigkeit haben. Wer nur während der Ferienzeit Versicherungsschutz haben möchte, hat den in der Regel für eine Dauer von 6 Wochen. Wenn jemand während des Urlaubs transportunfähig wird, und kann somit nicht abreisen, so ermöglichen die meisten Versicherungen eine Verlängerung des Schutzes um 90 Tage. Danach sollte sich am besten bei der jeweiligen Versicherung informiert werden.

Verfasser: Harm Wulff

Geschrieben von Harm Wulff am Donnerstag, 21. Februar 2008 mit Kein Kommentar.

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